Anlage funktioniert nicht
Die Wärmepumpe erreicht die zugesagte Leistung nicht, ist zu laut, verbraucht zu viel Strom oder fällt wiederholt aus.
Wärmepumpenrecht · Bau- und Vertragsrecht
Wir klären Ansprüche, Verantwortlichkeiten und den nächsten sinnvollen Schritt – bei Mängeln, Verzögerungen oder offenen Werklohnforderungen.
Wo wir unterstützen
Werkvertrag, Planung, Schnittstellen und Dokumentation greifen ineinander. Wir ordnen den Sachverhalt und machen deutlich, welche Ansprüche bestehen – und gegen wen.
Die Wärmepumpe erreicht die zugesagte Leistung nicht, ist zu laut, verbraucht zu viel Strom oder fällt wiederholt aus.
Termine verstreichen, Komponenten fehlen oder die Inbetriebnahme wird immer wieder verschoben.
Mängelvorwürfe, Zurückbehaltungsrechte, Nachträge oder offene Werklohnforderungen blockieren das Projekt.
Planung, Elektroarbeiten, Hydraulik und Gebäudehülle bilden Schnittstellen. Wir klären, wer wofür einzustehen hat.
Ihre Perspektive zählt
Wählen Sie Ihre Ausgangslage und sehen Sie, worauf es jetzt typischerweise ankommt.
Für private und gewerbliche Auftraggeber
Wichtig: Eigenmächtige Nachbesserungen können die Beweislage verändern. Lassen Sie die nächsten Schritte vorab prüfen.
Für Heizungs- und Sanitärfachbetriebe
Branchennah beraten: Wir kennen die Abläufe, Abhängigkeiten und typischen Konfliktpunkte im SHK-Handwerk.
Gute baurechtliche Beratung beginnt damit, die technische Realität des Projekts zu verstehen.
Thomas Wagner
Rechtsanwalt
Erfahrung, die Technik versteht
Seit mehr als 20 Jahren bearbeitet Thomas Wagner baurechtliche Fälle – mit besonderem Schwerpunkt auf Haustechnik, Sanitär und Heizung.
Als Vorstand der bad&heizung AG, einem bundesweiten Verbund führender SHK-Handwerksbetriebe, kennt er nicht nur die juristische, sondern auch die unternehmerische und technische Seite von Wärmepumpenprojekten.
Baurecht
Langjährige Prozess- und Beratungserfahrung
SHK-Praxis
Verständnis für Technik und Betriebsabläufe
Beide Seiten
Beratung für Auftraggeber und Fachbetriebe
So gehen wir vor
Strukturiert, verständlich und mit Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Vertrag, Angebot, Planung, Protokolle, Schriftverkehr, Fotos und Messwerte geben ein erstes Gesamtbild.
Wir prüfen Vertragsgrundlage, Mängel, Fristen, Zuständigkeiten und mögliche wirtschaftliche Folgen.
Außergerichtlich oder gerichtlich – Sie erhalten eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Gut vorbereitet
Häufige Fragen
Eine erste Orientierung. Die konkrete Bewertung hängt immer vom Vertrag und dem technischen Sachverhalt ab.
Ein Mangel kann vorliegen, wenn die vereinbarte Beschaffenheit oder die übliche, zu erwartende Funktion nicht erreicht wird. Entscheidend sind unter anderem Vertrag, Planung, Leistungsdaten und Einbausituation.
Die Frist muss angemessen und eindeutig sein. Ihre Länge hängt vom Fehlerbild, der Jahreszeit, der Teileverfügbarkeit und weiteren Umständen ab. Eine pauschale Standardfrist passt daher nicht in jedem Fall.
Das hängt von der Aufgabenverteilung ab: Planung, Hydraulik, Elektroinstallation, Montage und Gebäudehülle können unterschiedliche Verantwortliche betreffen. Verträge und Leistungsabgrenzungen sind dafür zentral.
Das kann möglich sein, etwa wenn die Leistung abgenommen wurde oder die Voraussetzungen der Abnahme vorliegen. Zugleich können Auftraggeber Zurückbehaltungsrechte haben. Beides muss im Einzelfall geprüft werden.
Nicht immer. Zunächst sollte geklärt werden, welche Tatsachen streitig und welche Beweise bereits vorhanden sind. Danach lässt sich entscheiden, ob und in welcher Form sachverständige Unterstützung sinnvoll ist.
Nächster Schritt
Teilen Sie uns kurz mit, was vereinbart wurde, wo das Problem liegt und welche Fristen bereits gesetzt wurden. Wir melden uns zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Bitte senden Sie zunächst keine vertraulichen Originalunterlagen. Die Mandatsannahme erfolgt erst nach Interessenkollisionsprüfung und ausdrücklicher Bestätigung.