Die Süddeutsche Zeitung zitierte Rechtsanwalt Olaf Peisker in einem Artikel vom 06.04.2017 zum Thema Kündigung von Bausparverträgen:

Auch Olaf Peisker, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, sieht nun Spielraum, den Gerichten mögliche Ausnahmen vom Regelfall vorzulegen. „Wenn die Bausparkasse besondere Belohnungen gewährt, falls Kunden ihr Bauspardarlehen vorerst nicht in Anspruch nehmen, dann sollte die Kasse den Vertrag erst zehn Jahre nach dieser Pause kündigen dürfen“, sagt Peisker.

Hier der Link zum gesamten Artikel.