In dem Verfahren vor dem Landgericht hatten wir die Ehre, den späteren Sieger des Rechtsstreits zu vertreten. Unser Mandant, ein privater Bauherr, sah sich mit einer Forderung der Baufirma konfrontiert, die nach seiner Auffassung nicht berechtigt war. Die Gegenseite verlangte die Zahlung eines Restbetrags für die Montage von Absturzsicherungen, obwohl erhebliche Mängel an der Ausführung vorlagen und die vertraglich vereinbarten Bedingungen nicht erfüllt wurden.
Dank unserer sorgfältigen juristischen Aufarbeitung und der konsequenten Vertretung der Interessen unseres Mandanten konnte das Landgericht überzeugt werden: Die Bedingung für die Zahlung war nicht eingetreten, da die gelieferten Netze nicht wie vereinbart passten und zudem Mängel an der Befestigung der Konsolen festgestellt wurden. Das Gericht wies die Klage der Baufirma ab – unser Mandant musste die geforderte Summe nicht zahlen. Darüber hinaus wurde die Gegenseite verpflichtet, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen, sodass unser Mandant auch in finanzieller Hinsicht entlastet wurde.
Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig eine engagierte und fachkundige Vertretung im Baurecht ist. Wir freuen uns, dass wir unseren Mandanten erfolgreich durch das Verfahren begleiten konnten und seine berechtigten Interessen zum Erfolg geführt haben. Wenn auch Sie Unterstützung bei baurechtlichen Auseinandersetzungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
