In diesem Fall vertraten wir eine Zimmerei, die nach der Planung und Vorbereitung eines Bauprojekts mit einer Bauherrengemeinschaft in einen Streit über die Vergütung geriet. Nach Kündigung des Werkvertrags durch die Gegenseite und Berufung auf Verbraucherrechte verweigerten die Bauherren die Zahlung der offenen Rechnungen. Unsere Mandantschaft forderte daraufhin die vereinbarte Vergütung für Planungsleistungen sowie eine Entschädigung aus dem Werkvertrag. Die Gegenseite blieb jedoch bei ihrer ablehnenden Haltung, sodass wir Klage beim Landgericht Ravensburg erhoben.

Der Fall war geprägt von komplexen rechtlichen Fragestellungen, insbesondere zur Auslegung der Vertragsgrundlagen und zur Höhe der Vergütungsansprüche. In mehreren Verhandlungsrunden und durch intensive schriftliche Argumentation gelang es uns, die Position unserer Mandantschaft überzeugend darzustellen und die Gegenseite von der Berechtigung der Forderungen zu überzeugen.

Das besondere Verhandlungsgeschick unserer Kanzlei war entscheidend für den erfolgreichen Ausgang dieses Verfahrens. Durch eine strategisch kluge Gesprächsführung und die gezielte Nutzung der rechtlichen Argumente konnten wir einen Vergleich in Höhe von 25.000 € für unsere Mandantschaft erzielen – ein Ergebnis, das ohne unsere professionelle Vermittlung und unser Durchsetzungsvermögen kaum möglich gewesen wäre. Die Zahlung wurde in zwei Tranchen überwiesen und abschließend bestätigt, sodass der langwierige Rechtsstreit zu einem für unsere Mandantschaft sehr zufriedenstellenden Abschluss gebracht werden konnte.

Dieser Fall unterstreicht, wie wertvoll erfahrene und verhandlungssichere anwaltliche Begleitung im Baurecht ist. Mit Fingerspitzengefühl, juristischer Expertise und dem richtigen Verhandlungsgeschick setzen wir uns für die Interessen unserer Mandanten ein – auch in schwierigen und festgefahrenen Situationen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie auf der Suche nach einer lösungsorientierten und durchsetzungsstarken Vertretung im Baurecht sind!