Beratungsleistung des späteren Insolvenzverwalters kann Beihilfe zum Bankrott sein

Der BGH hat mit Beschluss vom 09.06.2022 - 5 StR 407/21 entschieden, dass ein Insolvenzverwalter alleine auf Grund seiner vorherigen Beratungstätigkeit Beihilfe zum Bankrott, § 283 StGB, leisten kann und damit strafbar handelt. Zusammengefasst: Ein Insolvenzverwalter, der bereits vor seiner Bestellung in der Krise der Gesellschaft deren Geschäftsführer berät und dabei Kenntnis von einer bestehenden [...]