Die digitale Welt birgt unzählige Gefahren, doch was unserem Mandanten widerfahren ist, ist ein Albtraum. Diese erlebte einen Schock: Erst fiel er einer perfiden Phishing-Attacke zum Opfer und muss sich nun zusätzlich wegen Geldwäsche-Vorwürfen verantworten.
Es begann alles harmlos. Eine E-Mail, die auf den ersten Blick von seiner Bank zu kommen schien, forderte unseren Mandanten auf, seine Kontodaten zu verifizieren. Mit perfekter Rechtsschreibung und gefälschten Logos wirkte alles echt und legitim. Ohne Argwohn gab er seine Daten preis.
Kurz darauf bemerkte unser Mandant merkwürdige Abbuchungen von seinem Konto. Beträge in Höhe von mehreren tausend Euro verschwanden in rasender Geschwindigkeit. Doch das war erst der Anfang. Eine Woche später stand die Polizei vor seiner Tür. Der Vorwurf: Geldwäsche! Wie sich herausstellte, hatten die Hacker sein Konto für illegale Transaktionen missbraucht.
Immer häufiger folgt auf eine Phishing-Attacke postwendend ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche. Bewahren Sie hier unbedingt die Ruhe, reden Sie nicht mir der Polizei, sondern nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf.
Rechtsanwalt Olaf Peisker kann Sie in einer solchen Situation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht doppelt unterstützen. Er verteidigt Sie im Ermittlungsverfahren und macht gleichzeitig Ihre Ansprüche gegen die Bank auf Erstattung der Zahlungen geltend.
